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Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie ist die deutsche Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 2009/104/EG und ihrer Novelle aus dem Jahr 2015.

Der Gesetzgeber schreibt Unternehmen vor, für jedes Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bereits vor der erstmaligen Benutzung, sowie in regelmäßigen Abständen, alle Gefährdungen, die den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer beeinträchtigen können, dokumentieren muss.

Unsere Safety-Experten erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um eine Verwendungssicherheit in allen Lebensphasen der Maschine zu garantieren.

Ihre Vorteile

  • Sie erhalten eine effiziente und vollständige Bewertung für Ihr Arbeitsmittel gemäß BetrSichV.
  • Sie profitieren von unserer strukturierten Vorgehensweise, die stets die Produktivität Ihrer Produktionsprozesse berücksichtigt.


Unsere Leistungen 

  • Abstimmung über Art und Umfang der Gefährdungsbeurteilungen.
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen nach abgestimmtem Zeitplan.
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für die Beseitigung von Gefahrenquellen.
  • Dokumentation der umgesetzten Schutzmaßnahmen.
  • Überprüfung Ihrer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung.

 

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