Stand: Januar 2021
Präambel
EUCHNER und alle ihre Gesellschaften, deren Geschäftsleitung direkt oder indirekt EUCHNER untersteht (nachfolgend alle zusammen als „EUCHNER“ bezeichnet), haben sich zu Ehrlichkeit und Integrität in all ihren Geschäftsabläufen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Konkurrenten und anderen Parteien verpflichtet.
EUCHNER verpflichtet alle seine Lieferanten, in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit die Grundsätze von Fairness, Ehrlichkeit, Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein (nachstehend als „Verhaltenskodex“ bezeichnet) einzuhalten.
Anwendungsbereich
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Lieferanten, Berater, Verkäufer, Makler, Kaufleute, Händler, Vertragspartner, Agenten und andere Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, die mit EUCHNER weltweit zusammenarbeiten (nachstehend als „Lieferanten“ bezeichnet). EUCHNER hat für den Verhaltenskodex für Lieferanten eine unbestimmte Laufzeit geplant, dennoch behält sich EUCHNER vor, diese Richtlinie jederzeit und auf jede Weise aus begründetem Anlass oder unbegründet zu ändern oder zu beenden.
Einhaltung des Verhaltenskodex für Lieferanten
Der Lieferant erkennt an und stimmt zu, dass er den Verhaltenskodex einhalten wird, welcher ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und EUCHNER darstellt.
Leitlinien
Der Lieferant hält folgende Leitlinien ein:
1. Nachhaltigkeit in der Lieferkette
- Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN)
- Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC)
- SA8000 (Standard für sozial verantwortliche Unternehmensführung)
2. Geschäftsethik
- Einhaltung von Gesetzesvorschriften
Von den Lieferanten erwarten wir, jeweils anwendbare Gesetzesvorschriften einzuhalten, die Menschenrechte zu respektieren und insbesondere die Würde des Menschen zu wahren. - Korruptionsverbot
EUCHNER toleriert von seinen Lieferanten keine Form von Korruption, wie Bestechung, Gewährung oder Annahme von unrechtmäßigen Vorteilen. Verboten sind insbesondere die Ausrichtung (aktive Bestechung, Vorteilsgewährung) und die Annahme (passive Bestechung, Vorteilsannahme) von Zuwendungen, die den Zweck haben, einen widerrechtlichen Vorteil zu erlangen. - Fairer Wettbewerb
EUCHNER erwartet, dass seine Lieferanten die internationalen und nationalen Gesetze zur Wahrung des fairen Wettbewerbs einhalten. Hierzu gehören die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb und die Kartellgesetze. Absprachen mit Konkurrenten über Preise, Verkaufskonditionen, Mengenbeschränkungen, Gebietsaufteilungen oder über Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen sind strengstens verboten. - Geistiges Eigentum
Die Lieferanten schützen das geistige Eigentum von EUCHNER wie zum Beispiel Patente, Marken, Urheberrechte, und respektieren das geistige Eigentum Dritter. Die Lieferanten stellen insbesondere sicher, dass die an EUCHNER gelieferten Produkte das geistige Eigentum Dritter nicht verletzen. - Produktsicherheit
Produkte und Dienstleistungen von EUCHNER sowie die von seinen Lieferanten bezogenen Produkte gefährden weder Mensch noch Umwelt und erfüllen die vereinbarten beziehungsweise gesetzlich vorgeschriebenen Normen bezüglich Produktsicherheit. Die Lieferanten sind verpflichtet, Angaben zum sicheren Gebrauch klar zu kommunizieren.
3. Achtung der Menschenrechte
- Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit
EUCHNER duldet keine Zwangs- und Kinderarbeit, weder bei sich noch bei seinen Lieferanten. Das Mindestalter für die Zulassung zu einer Beschäftigung nach Maßgabe der jeweils geltenden staatlichen Regelungen ist von den Lieferanten einzuhalten. Falls keine nationalen Rechtsvorschriften existieren, gelangen die Kernarbeitsnormen der ILO zur Anwendung. - Verbot jeglicher Diskriminierung
EUCHNER toleriert keine Diskriminierung und erwartet von seinen Lieferanten, dass sie jegliche Art von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Familienstands, der Rasse, Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, etc. in ihrer Organisation untersagen. - Verbot von Disziplinarstrafen
EUCHNER verlangt von seinen Lieferanten, Mitarbeitende in keiner Form physisch oder psychisch zu bestrafen. Das gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeitende in gutem Glauben Unternehmenspraktiken melden, die gegen nationale, internationale oder intern Bestimmungen verstoßen.
4. Arbeitsbedingungen
- Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Das oberste Ziel von EUCHNER ist die Gesundheit am Arbeitsplatz. Von Lieferanten wird erwartet, die Arbeitssicherheitsvorschriften an ihren Standorten einzuhalten. - Existenzsichernde Löhne
EUCHNER erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden bewusst sind und dass deren Vergütung und Arbeitszeit fair und angemessen sind. Der Lieferant gewährt seinen Mitarbeitenden die ihnen per Gesetz oder Vertrag zustehenden Sozialleistungen. - Arbeitszeiten
EUCHNER erwartet von seinen Lieferanten, dass für deren Mitarbeitende die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit eingehalten wird. - Vereinigungsfreiheit
EUCHNER erwartet, dass seine Lieferanten eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern pflegen. Die Beschäftigten haben das Recht auf Kollektivverhandlungen und darauf, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Sollten in einem Land aus politischen Gründen keine Gewerkschaften zugelassen sein, muss der Lieferant unabhängige Zusammenschlüsse in einer anderen Form ermöglichen. Beschäftigte, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren, dürfen nicht diskriminiert werden.
5. Einhaltung von Umweltstandards
- Umweltgesetzgebung
EUCHNER erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze einhalten. - Vermeidung und Minderung von Umweltbelastungen
EUCHNER erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die notwendigen Ressourcen, insbesondere Materialien, Energie und natürliche Ressourcen, effektiv nutzen und die Umweltauswirkungen minimieren. Dies gilt auch für den Logistik-/Transportaufwand. - Verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung
Die Lieferanten von EUCHNER unterstützen Aktivitäten, die eine verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung sicherstellen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, sind zu vermeiden. Die Verwendung von Rohstoffen wie zum Beispiel Konfliktmineralien, die von Embargos oder sonstigen Einfuhrbeschränkungen betroffen sind, ist auszuschließen. - Vermeiden von gefährlichen Substanzen
Substanzen, deren Freisetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, sind zu vermeiden. Die Lieferanten von EUCHNER unterhalten ein Gefahrenstoffmanagement, welches den sicheren Gebrauch und Transport sowie die sichere Lagerung, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherstellt. Ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement, welches auf dem Minimalprinzip basiert, wird von unseren Zulieferern gelebt. - Umweltverträgliche Produkte
Die Lieferanten von EUCHNER achten bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen darauf, dass deren Verwendung sparsam im Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen ist. Die Produkte sollten sich möglichst für eine Wiederverwendung, Rezyklierung oder gefahrlose Entsorgung eignen. Die an EUCHNER gelieferten Produkte enthalten keine besorgniserregenden Stoffe, die unter die REACH-Verordnung fallen. Gegebenenfalls sind betroffene Inhaltsstoffe an EUCHNER vorgängig zu melden. Materialien oder Zukaufteile, die nicht den RoHS-Vorgaben entsprechen, sind vom Lieferanten in Absprache mit EUCHNER zu substituieren. - Unterlieferanten
Die Lieferanten von EUCHNER sind angehalten, mit ihren Unterauftragnehmern gleichwertige Regelungen zu vereinbaren.
6. Umsetzung
- Überwachung und Nachweispflicht
Der Lieferant hat auf Anfrage alle notwendigen Informationen zu einer Ersteinschätzung korrekt und umfassend im Rahmen einer Selbstbeurteilung mitzuteilen.
EUCHNER hat das Recht, die Umsetzung dieses Kodex anlässlich von Lieferanten-Audits / Besuchen zu kontrollieren. - Nichterfüllung
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen vorstehende Pflichten kann zu einer Beendigung des Lieferverhältnisses führen, gegebenenfalls auch außerordentlich und fristlos. Weitere Ansprüche von Euchner bleiben unberührt.